Informationen für Übungsleitungen

Schulbescheinigungen

Bei Mitgliedern, die 18 Jahre alt sind, wird automatisch der Erwachsenenbeitrag abgebucht.

Nach Vorlage einer entsprechenden Schul-, Ausbildungs- oder Immatrikulationsbescheinigung in der Geschäftsstelle wird der ermäßigte Beitrag berechnet.

Zusatzbeiträge

Bereits angemeldete Mitglieder, die später auch eine Sportart ausüben, für die ein Zusatzbeitrag erhoben wird, müssen dies noch einmal extra mitteilen.Dies gilt auch, wenn ein Familienbeitrag abgebucht wird.

Kündigungen

Es kann jeweils 2 Monate zum Halbjahresende schriftlich bei der Geschäftsstelle gekündigt werden:

bis 30.04. zum 30.06. sowie bis 31.10. zum 31.12.

Mündliche Abmeldungen bei den Übungsleitern werden nicht anerkannt.

Die Zusatzbeiträge können auf Antrag sofort entfallen.

Anwesenheitslisten

Diese oder zumindest eine Namensliste der Teilnehmer in den einzelnen Gruppen sollen vierteljährlich der Geschäftsstelle vorgelegt werden.

So kann überprüft werden, welche Personen sich noch nicht im Verein angemeldet haben.

Außerdem werden die Daten dementsprechend im Computer aktualisiert, denn nur wenige Mitglieder teilen es der Geschäftsstelle mit, wenn sie die Abteilung wechseln bzw. mehrere Sportarten ausüben.

Abrechnungen

Jeder Übungsleiter/ Helfer muss ein eigenes Formular ausfüllen!

001 Übungsleiterentschädigung pdf    Übungsleiterentschädigung als doc.

001 Teilnehmerliste pdf    Teilnehmerliste als doc

Fahrtkostenabrechnung pdf    Fahrtkostenabrechnung als odt

 

Hinweis zur Entschädigung:
Übungsleitungen (mit Lizenz): 6,20 €; Übungsleitungen (ohne Lizenz): 4,10 € ; Helfer*innen: 2,60 €

Ab dem 01.04.2024: Übungsleitungen (mit Lizenz): 8,00 €; Übungsleitungen (ohne Lizenz): 5,30 € ; Helfer*innen: 3,40 €

 

Mahnungen

Kommt ein Mitglied einer Zahlungsaufforderung auch nach erfolgter Mahnung nicht nach, wird dieser Vorgang an unseren Anwalt weitergegeben und diejenige Person vom Training ausgeschlossen.

Bei Zahlungsschwierigkeiten ist es daher sehr wichtig, dass sich die Betreffenden unbedingt an die Geschäftsstelle wenden, so dass evtl. eine andere Regelung gefunden werden kann.